Haus- und Platzordnung


1. Grundsatz 
Der Übungsplatz der Ortsgruppe Prießnitz und Umgebung steht allen Mitgliedern grundsätzlich zur Verfügung.
Mitglieder anderer Ortsgruppen und Gäste dürfen nach Absprache mit dem Vorstand bzw. nur in Anwesenheit eines Übungsleiters/Ausbildungswartes den Platz betreten/benutzen. Mitglieder dürfen auch außerhalb der festgesetzten Übungsstunden den Übungsplatz benutzen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Ausbildung ihrer Hunde notwendig ist. Das Betreten des Vereinsgeländes bei Eis und Schnee erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Tierschutzgerechte Ausbildung
Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes und die Hundeverordnung Sachsen sind bei der Ausbildung bindend.
Jede unnötige Härte ist untersagt. Die Verwendung von angespitzten Stachelhalsbänder ist in jedem Fall verboten und kann nach der Recht- und Verfahrensordnung geahndet werden.
Die Verwendung von sogenannten Elektro-Reizgeräten bei der Ausbildung ist tierschutzwidrig und deshalb grundsätzlich nicht gestattet (s. Urteil BverwG 3 C 14.05 v. 23.02.2006).
Für alle Nutzer des Übungsplatzes gelten die Platzordnung und Satzung der OG Prießnitz und Umgebung.

3. Allgemeine Sicherheitsvorsorge
Beim Betreten bzw. verlassen des Übungsplatzes sind die Tore ordnungsgemäß zu schließen.
Bei allen Hunden muss eine altersgemäße Schutzimpfung, sowie eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen, um den Übungsplatz betreten zu dürfen.
Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht. Nur mit Zustimmung des zuständigen Übungsleiters dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden.
Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit auch zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet.

4. Den Anweisungen des Vorstandes und des Übungsleiters ist Folge zu leisten.

5. Platzhygiene
Hunde mit ansteckenden Krankheiten und/oder Ungezieferbefall dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. nicht den Übungsplatz betreten. Läufige Hündinnen dürfen auf dem Übungsplatz nur mit Zustimmung des Ausbildungswartes mitgenommen werden. Seinen diesbezüglichen Weisungen ist Folge zu leisten.
Hundeführer und Hundeführerinnen sind für die Reinhaltung des Übungsplatzes verantwortlich. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zu gewähren. Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, sind auf den Übungsplatz unverzüglich zu beseitigen. Das „Markieren“ der Geräte auf dem Übungsgelände ist zu unterbinden. Es ist nicht gestattet, Hunde in der Nähe des Übungsplatzes zu pflegen, insbesondere zu bürsten, wenn dadurch der Übungsplatz auch durch Verwehungen verunreinigt werden kann.

6. Kinder und Jugendliche
Die Übungsgeräte werden ausschließlich von Hunden genutzt. Für Kinder und/oder Erwachsene ist die Nutzung untersagt.
Für die Kinder von Mitgliedern, Interessenten sowie Besuchern gilt dies im verstärkten Sinne. Für Kinder und Jugendliche haben deren Eltern die Aufsichtspflicht, außer die Kinder/Jugendliche befinden sich in einer Übungsstunde unter Aufsicht des Übungsleiters.

7. Verantwortung
Jeder Hundeführer und Hundeführerin ist allein und voll verantwortlich für sein Handeln und die Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt für den Zugang zum Übungsplatz, wie für das Übungsgelände selbst. Der Verein übernimmt bzw. trägt hierfür keine Haftung.
Die Teilnahme an den Übungsstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundeführer haftet für die ihm selbst oder durch seinen Hund auf dem Vereinsgelände angerichteten Sach- und Personenschäden.
Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und Besucher wird keine Haftung übernommen. Das selbe gilt auch für Schäden an geparkten Fahrzeugen.
Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und des Übungsleiters können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Vor dem erstmaligen Betreten des Übungsplatzes ist die Haus- und Platzordnung zu lesen!
  • Wir bitten darum, dass vor dem Anfassen oder Füttern fremder Hunde der Besitzer um Erlaubnis gefragt wird.
  • Niemand, außer die Ausbilder, hat die Befugnis einen fremden Hund zu reglementieren! Wir bitten darum, dass mit dem Eigentum der Ortsgruppe ordnungsgemäß umgegangen wird.